Wussten Sie, dass ...
- es auch für eine Kremation einen Sarg braucht
- bei uns in der Schweiz für die Urne keine Beisetzungspflicht auf dem Friedhof besteht.
- Sie die Urne mit nach Hause nehmen dürfen, die Urne im Garten beisetzen oder die Asche an einem Ort, der Ihnen oder dem/der Verstorbenen lieb war, gestreut werden darf
- ein Teil der Asche als Erinnerung behalten werden darf
- ein Verstorbener nicht giftig ist
- eine Aufbahrung auch zu Hause möglich ist, mit oder ohne Sarg. Dafür können wir spezielle, diskrete Kühlgeräte anbieten
- der/die Verstorbene mit persönlichen Kleidern angezogen werden darf
- Sie, wenn Sie es wünschen, beim Pflegen und Anziehen der/des Verstorbenen mithelfen dürfen
- man kleine persönliche Andenken in den Sarg legen darf
- wir, um die Totenstarre zu lösen niemals Knochen brechen, sondern die versteiften Muskeln wieder lösen können
- sich die Totenstarre nach ca. 40 Stunden von selber wieder löst
- wir eine Verabschiedung auch nach einem schweren Unfall ermöglichen können
- der Herzschrittmacher im Kanton Aargau zur Kremation nicht entfernt werden muss
- eine Bestattung erst nach 48 Stunden frühestens gesetzlich erlaubt ist
Auf dieser Seite haben wir einige Fragen die uns immer wieder gestellt werden beantwortet. Wir geben Ihnen aber auch die Möglichkeit uns weitere Fragen zu stellen.